Halb so viel, aber doppelt so lang: das neue ElterngeldPlus

ElterngeldPlusMeine Frau und ich haben das Pech der zu frühen Geburt für uns gepachtet: Immer wenn sich die Politik etwas Neues für uns Eltern einfallen lässt, sind wir zu früh dran: Kind Nummer eins wurde im Juni 2012 geboren – Stichtag für das neu eingeführte Betreuungsgeld war der 1. August 2012. Kind Nummer zwei kam im Juni 2015 zur Welt – Stichtag für das neue ElterngeldPlus war der 1. Juli 2015. Dabei ist die neue Regelung gerade für Eltern, die nach der Geburt wieder in Teilzeit einsteigen wollen, besonders interessant.

ElterngeldPlus: Was ist neu?

Mit dem neuen ElterngeldPlus soll es Vätern und Müttern erleichtert werden, schneller wieder in Teilzeit in den Job einzusteigen. Konkret bedeutet das:

  • Ein Elterngeldmonat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln. Das heißt: Zwar nur halb so viel Geld, aber doppelte Förderungsdauer.
  • Gehen beide Elternteile parallel in Teilzeit – für vier Monate und zwischen 25 und 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus sogar noch einmal vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
  • Das ElterngeldPlus lässt sich flexibel mit dem weiter bestehenden Elterngeld kombinieren, so dass aus 14 Monaten Elterngeld beispielsweise 28 Monate ElterngeldPlus werden können, aber auch 10 Monate Elterngeld plus 8 Monate ElterngeldPlus.
  • Teilzeitarbeit wird nicht mehr bestraft, denn das Einkommen wird nicht mit dem Elterngeld verrechnet.

Da raucht einem der Kopf, was? Ich habe es verstanden, als ich es mir wie folgt vorgestellt habe: Ein Elternpaar hat insgesamt 14 Monate Elterngeld-Guthaben. Ab sofort hat es die Möglichkeit, sich dieses flexibel auszahlen zu lassen – entweder in voller Höhe bei einfacher Laufzeit oder in halber Höhe bei doppelter Laufzeit und Teilzeitarbeit. Handeln Sie im Sinne des Gesetzgebers und gehen beide parallel für mindestens vier Monate in Teilzeit, erwerben sie damit sogar noch einmal vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Das ist der Partnerschaftsbonus.

Viel besser als ich erklärt das folgende Videobeispiel das Prinzip: Zunächst bezieht die Mutter 10 Monate Elterngeld, anschließend kombinieren beide Eltern vier Monate ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit und nehmen dann noch den Partnerschaftsbonus in Anspruch.

 

Väter raus aus der Vollzeitfalle?

Eine aktuelle Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Familienministeriums zeigt, dass sich Mütter und Väter ausreichend Zeit für Familie und Job wünschen. In der Praxis stecken aber nach wie vor meistens die Frauen nach der Geburt des ersten Kindes beruflich kürzer und geraten häufig für Jahre oder gar Jahrzehnte in die „Teilzeitfalle“. Die Väter dagegen kommen nicht raus aus der „Vollzeitfalle“, weil dieser Schritt zu hohe Einkommenseinbußen bedeutet oder sie immer noch mit Karrierenachteilen rechnen müssen. Jeder zweite Vater würde gern die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen, aber nicht einmal jeder Fünfte macht es auch wirklich. Das ElterngeldPlus soll dabei helfen, diese Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit von Familien aufzulösen.

Die Förderung kann sicherlich Anreize dafür bieten, auch bei Vätern die Bereitschaft zur Teilzeitarbeit zu erhöhen, ich will aber ehrlich sein: Ob mich das ElterngeldPlus wirklich dazu gebracht hätte, einen dauerhaften Schritt in die Teilzeit zu gehen, bezweifle ich. Ein viel wahrscheinlicheres Szenario wäre es gewesen, für ein paar Monate zu reduzieren, die Förderung mitzunehmen und danach wieder alles auf „Business as ususal“ umzustellen. Genauso handhaben es die meisten Väter – und auch ich – mit dem alten Elterngeld ja auch.

Wenn wir Väter wirklich etwas verändern wollen, müssen wir uns also vor allem an die eigene Nase fassen. Wir müssen uns selber trauen, aus der Vollzeitfalle auszubrechen und Familien müssen es sich finanziell leisten können. Einen weiteren Beitrag können (und müssen) die Arbeitgeber leisten: Es liegt an ihnen, eine Kultur zu etablieren, die flexible Arbeitszeitmodelle auf allen Ebenen möglich und alltäglich macht. Das ElterngeldPlus kann immerhin dazu beitragen genau diese Diskussion in der Arbeitswelt zu befeuern.

Der Haken: die Beantragung

Bei allem Lob fürs Elterngeld hat das ganze System in meinen Augen aber auch eine ärgerliche Schwäche: den Verwaltungsvorgang. Beantragt werden kann das ElterngeldPlus nämlich genauso wie das „alte“ Elternteil erst, wenn das Kind offiziell gemeldet ist. Je nach Kommune kann das schon mal zwischen Tagen und Wochen dauern. Anschließend kann man den Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle stellen. Und dann heißt es: warten.

Befreundete Eltern berichten für Köln aktuell von Bearbeitungszeiten von bis zu drei Monaten, bis über die Höhe des Elterngelds entschieden ist und das erste Mal Kohle fließt. Nehmen beide Partner direkt nach der Geburt parallel Elternzeit (das ist ja gerade beim zweiten Kind nicht unüblich), heißt es im Zweifel also, wochenlang ohne Einkommen dazustehen. Gutverdiener mögen das vom Gesparten überbrücken können, Niedrigverdiener und Alleinerziehende gucken in die Röhre. Ich frage mich, warum das nicht ähnlich wie beim Mutterschaftsgeld geregelt ist – hier lassen sich alle Weichen ja auch schon vor der Geburt stellen, damit es anschließend fix weitergeht und das Geld fließen kann.

Weitere rechtliche Aspekte zum neuen ElterngeldPlus findet Ihr auch bei den Kollegen von Daddylicious, ausführliche Fragen und Antworten beim Familienministerium.

Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entstanden.

Lempi

Der Autor Thomas "Lempi" Lemken ist Papa von zwei Töchtern. Das bedeutet: Als einziger von uns lebt er mit gleich drei Frauen unter einem Dach. Neben seiner Funktion als Leithammel, ist er Gründungsmitglied, Stammautor und Lektor unseres Blogs.

3 Antworten

  1. Tim sagt:

    Interessanter Artikel. Wir bekommen im Dezember unsere zweite Tochter und ich möchte auch gerne wieder Elternzeit nehmen. Ich plane den ersten Monat komplett zu hause zu sein und nächstes Jahr zwei Monate zu nehmen, in denen ich Teilzeit arbeiten möchte. Meine Frage: wie beantrage ich das? Die freundliche Dame vom Amt hat mich bloß auf ein Webseite vom Bund weiterverwiesen. Wäre sehr dankbar für Antworten. P.s. Euer Blog ist klasse!

    • Lempi sagt:

      Hallo Tim,
      vielen Dank für die netten Worte! Was deine Frage angeht: Wie oben geschrieben, habe ich selbst noch das „alte Elterngeld“ beantragt. Dort war es in jedem Fall so, dass ich auf einem Antrag unterschiedliche Angaben (Teilzeit, Vollzeit, usw.) für unterschiedliche Monate angeben konnte und das hat dann auch alles entsprechend geklappt. Ich fürchte, du kommst nicht umhin, dir bei der für dich zuständigen Elterngeldstelle schon mal ein entsprechendes Formular zu besorgen und das zu checken.
      VG Lempi

  2. Thomas sagt:

    Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Informationen. Das Eltergeld Plus bietet definitiv mehr Flexibilität für die Familien. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieses sehr gerne in Anspruch genommen wird.

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